Für die Lungenfunktionsdiagnostik

(Art. Nr. 309291)
Vitalograph Kalibrationspumpe
395,00
  • 3 Liter Kalibrationspumpe
  • Dokumentation der Messgenauigkeit
  • Gemäß Spirometrie-Standard innerhalb des QM-Systems
  • Zur Dokumentation der Messgenauigkeit
  • Lieferumfang: Inhalt: 1 Stück.

Vitalograph Kalibrationspumpe

3 Liter Kalibrationspump. Ermöglicht die Dokumentation der Messgenauigkeit gemäß Spirometrie-Standard innerhalb des QM-Systems.

Gerätemanagement

GERÄTEMANAGEMENT
gemäß MPBetreibV

MTK PRÜFUNGEN

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §14

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.

STK  PRÜFUNGEN

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §11 

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben

DGUV V3 PRÜFUNGEN

DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

GERÄTEMANAGEMENT

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

Benötigen Sie Informationen zur Geräteprüfung.