Standard Einmal-Spritzen mit Luer-Ansatz
Preisgünstige Einmalspritzen für präzise Dosierung
- Leichtgängiger Kolben für exaktes Dosieren
- Gut lesbare Skala
- Universell einsetzbar
- DIN geprüft
Preisgünstige 2-teilige Standard Einmal-Spritzen für den universellen Einsatz
Fester Kanülen-Sitz und hervorragende Dichtigkeit für den Einsatz im medizinischen Alltag. Eine klare, gut lesbare Skalierung sorgt für genaue Messungen und Dosierungen, wodurch die Effizienz erhöht und das Risiko von Medikationsfehlern minimiert wird. Graduierung in ml. Mit standardisiertem Luer-Ansatz für sichere und leckagefreie Verbindung mit einer Vielzahl von Nadeln und medizinischen Geräten. Jede Spritze ist einzeln steril verpackt, um höchste Hygienestandards zu gewährleisten und Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
In verschiedenen Größen (2 ml, 5 ml, 10 ml und 20 ml) erhältlich.
Lieferumfang:
Packung zu je 100 Stück, einzeln steril verpackt.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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