INTRAFIX® Primeline Infusionsgerät

Standard-Infusionsgerät für Druck- und Schwerkraftinfusionen

Art. Nr.: 502550

INTRAFIX® Primeline Infusionsgerät

Standard-Infusionsgerät für Druck- und Schwerkraftinfusionen

Art. Nr.: 502550
  • Leichtes Einstechen, auch in hängende Behälter
  • Hochpräzise Rollenklemme
  • Gemäß DIN 58362-IG-G und ISO
  • In verschiedenen Ausführungen erhältlich.
  • Lieferumfang: Packung zu 100 Stück.
zzgl. MwSt. + Versandkosten
(VE: 100 Stück)

4 x 5 cm
VE: 500 Stück
5,48 €
Schlauchlänge 180 cm
VE: 100 Stück
127,00 €
ab 52,55 €
70,00 €
8,27 €
5 x 6 cm geschlitzt
VE: 100 Stück
172,23 €
Versandkostenfrei ab 100 €
Umfangreiches Produktsortiment
Expresslieferung nach Wunsch
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INTRAFIX® Primeline Infusionsgerät

Standard-Infusionsgerät für Druck- und Schwerkraftinfusionen

  • Leichtes Einstechen, auch in hängende Behälter
  • Hochpräzise Rollenklemme
  • DEHP-frei

Druck- und Schwerkraftinfusionen mit B.BRAUN INTRAFIX®

Flussratenstabilität und eine feinere Einstellung der Tropfraten. Druckbeständig (2 bar). INTRAFIX® Primeline Infusionsgerät von B.BRAUN mit neuem Weichmacher, DEHP-frei. Handliches Tropfkammerdesign mit hochtransparentem Schauglas, die zweiteilige Tropfkammer garantiert hohen Anwendungskomfort bei der Durchführung von Schwerkraft- und Druckinfusionen.

In verschiedenen Ausführungen erhältlich.

Lieferumfang:

Packung zu 100 Stück.

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250