Containerfilter (aus Papier nach ISO 11607-1) für Aesculap-Container zur Sterilisationskontrolle

Für Aesculap-Container, mit Dampfindikator

Art. Nr.: 606220

Containerfilter (aus Papier nach ISO 11607-1) für Aesculap-Container zur Sterilisationskontrolle

Für Aesculap-Container, mit Dampfindikator

Art. Nr.: 606220
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    Containerfilter (aus Papier nach ISO 11607-1) für Aesculap-Container zur Sterilisationskontrolle

    Für Aesculap-Container, mit Dampfindikator

    In verschiedenen Ausführungen erhältlich.

    Sterilisationskontrolle im Überblick

    Durch die EN 554 ist der tägliche Luftentfernungs-/ Dampfdurchdringungstest (Bowie & Dick Test) vorgeschrieben. Er soll täglich vor Arbeitsbeginn in einem leeren Vorvakuum-Sterilisator durchgeführt werden. Während des Tests zeigt er vorhandene Lecks, ungenügende Luftentfernung, schlechte Dampfdurchdringung ebenso wie schlechte Dampfkonditionen auf. Daneben soll noch vor der Inbetriebnahme der technische Zustand des Gerätes (zum Beispiel Wasser, Türdichtungen, Anzeigen) überprüft werden.

    Sie erfolgt täglich bei jedem Sterilgut, um festzustellen, ob das Gut dem Sterilisationsprozess unterworfen war. Dies erfolgt mit Indikatorbändern oder -streifen, die direkt am Sterilgut angebracht werden. Dadurch kann das sterilisierte vom nicht sterilisierten Gut unterschieden werden.

    Sie erfolgt bei jeder Charge. Der Chargenkontrolltest zeigt das Sterilisationsergebnis für jede Beladung an und soll zwischen die Beladung eingelegt werden. Die Chargenkontrolle deckt schlechte Dampfbedingungen (Inertgase) und unzureichendes Vorvakuum auf und prüft die Temperatur/Zeit-Kombination jedes einzelnen Zyklus.

    Erfolgt nach jedem Sterilisationsvorgang. Die im Rahmen der Aufbereitung erfassten Messwerte der Prozessparameter und die Freigabeentscheidung in Bezug auf die freigebende Person und die Chargen werden dokumentiert. Die Chemoindikatoren müssen nicht aufbewahrt werden.

    Art der Kontrolle Häufigkeit/Zeitpunkt
    I. Maschinenkontrolle für Geräte mit Vorvakuum täglich vor Inbetriebnahme
    II. Behandlungskontrolle täglich bei jedem Sterilgut
    III. Ladungskontrolle täglich jede Charge
    IV. Dokumentation Nach jedem Sterilisationsvorgang

    Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MP BetreibV) fordert in §4 die Aufbereitung von Medizin-produkten »…mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist...« Hierbei ist die Validierung nach EN554 »…ein dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren der Ergebnisse, die benötigt werden, um zu zeigen, dass ein Verfahren dauerhaft mit den vorgegebenen Spezifikationen übereinstimmt.«

    Grundvoraussetzung zur Vermeidung von Risiken für Patienten und medizinisches Personal ist die systematische Reinigung, Desinfektion und Sterilisation der Instrumente. Die maschinelle Aufbereitung medizinischer Instrumente ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil der Qualitätssicherung in der ZSVA.

    Zu validierende Prozesse sind z.B.:

    • Maschinelle Reinigung und Desinfektion im Reinigungs-/Desinfektionsgerät
    • Versiegeln von Papier-Folien-Verpackungen im Durchlauf-Siegelgerät
    • Sterilisationsprozesse im Dampfsterilisator