B.BRAUN Omnifix® Luer, 3-teilig Einmalspritzen
Für die spezielle Indikation
- Dosiergenau
- Sicherer Kolbenstopp für problemloses Aufziehen bis zum Maximalvolumen
- Leichtgängiger Kolbenstopfen mit doppeltem Dichtungsring
B.BRAUN Omnifix® Einmal-Spritze mit Luer-Ansatz zum Dosieren kleinster Mengen
Die Luer Einmalspritze verfügt über einen Kolbenstopfen mit leichtgängigem, doppeltem Dichtungsring für langsames Aufziehen und Injizieren kleinster Mengen. Hochtransparenter Zylinder mit schwarzer Graduierung (in ml) für ideale Ablesbarkeit, wischfest. Über Nennvolumen hinaus verlängerte Skala bei den
10 ml Varianten.
Anwendungsvorteile der dreiteiligen Einmalspritzen mit Luer-Ansatz
Hochtransparenter Zylinder mit schwarzer, wischfester Graduierung mit starkem
Kontrast für eine klare Ablesbarkeit und exakte Dosierung
Leichtgängiger Kolbenstopfen für langsames Aufziehen und Injizieren sowie
zur präzisen Dosierung kleiner Mengen
Sicherer Kolbenstopp für problemloses Aufziehen bis zum Maximalvolumen
Materialzusammensetzung der 3-teiligen Einmal-Spritze
Spritzenzylinder und Spritzenkolben aus Polypropylen.
Leichtgängiger Kolbenstopfen aus synthetischem Kautschuk mit doppeltem Dichtungsring.
Nicht hergestellt mit Bisphenol A, Latex, DEHP und PVC.
Gefertigt nach der DIN EN ISO-Norm 7886-1.
In verschiedenen Ausführungen erhältlich.
Lieferumfang:
Einzeln steril verpackt. Packung zu je 100 Stück.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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