Die wirtschaftliche Standardspritze

(Hersteller: B.Braun | Art. Nr. 500920)
B.BRAUN Injekt® 2-teilige Einmal-Spritzen
ab 3,09
zzgl. MwSt.
Versandkosten
  • ab 10 x 100 Stück je 2,85 €
  • Gute Ablesbarkeit durch grünen Kolben
  • PVC-frei, latexfrei und silikonölfrei
  • Entspricht ISO 7886 und DIN 13 098
  • In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.
  • Lieferumfang: Einzeln steril verpackt, Packung zu je 100 Stück.

B.BRAUN Injekt® 2-teilige Einmal-Spritzen

  • Gute Ablesbarkeit durch grünen Kolben
  • PVC-frei, latexfrei und silikonölfrei
  • Sicherer Kolbenstopp

B.BRAUN Injekt® Spritzen stehen für bewährte Qualität und Funktionssicherheit

Hochtransparenter Zylinder mit grüner Kolbenstange und schwarzer Graduierung für ideale Ablesbarkeit, wischfest. Sicherer Kolbenstopp für problemloses Aufziehen bis zum Maximalvolumen. Einzeln steril verpackt. Graduierung in ml zur Volumen-Dosierung. Über das Nennvolumen hinaus verlängerte Skala.
B.BRAUN Injekt® mit Luer-Ansatz zum Aufsetzen der Nadel, zentrisch oder exzentrisch. Luer-Lock Konus, zentrisch.

Materialeigenschaften der Standardspritze

Material: Zylinder: Polypropylen, Kolben: Polyethylen. PVC-frei und latexfrei. Silikonölfrei. Entspricht ISO 7886

In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.

Lieferumfang:

Einzeln steril verpackt, Packung zu je 100 Stück.

Informationen zur TRBA 250

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250

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