TERUMO® NEOLUS® Sonderkanülen (Luer) zur Blutentnahme

TERUMO® NEOLUS® - Die Marke für Sanftheit und Schärfe

Art. Nr.: 500024

TERUMO® NEOLUS® Sonderkanülen (Luer) zur Blutentnahme

TERUMO® NEOLUS® - Die Marke für Sanftheit und Schärfe

Art. Nr.: 500024
  • Ultra-Dünnwandkanülen mit hoher Durchflussrate
  • Original Terumo-Qualitätsschliff für eine sanfte Punktion
  • Komplettes Größenangebot für individuelle Lösungen
  • In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.
  • Lieferumfang: Packung zu je 100 Stück. Einzeln steril im Blister verpackt.
zzgl. MwSt. + Versandkosten

25 Testkassetten
VE: 25 Stück
75,90 €
VE: Stück
ab 0,85 €
VE: 100 Stück
Ab 10 x 100 Stück / je 1,89 €
2,10 €
VE: Stück
4,99 €
5,40 €
8,70 €
1,5 Liter, gelb
VE: Stück
1,08 €
4,95 €
0,90 x 40 mm, gelb, 1/20 G
VE: 100 Stück
Ab 10 x 100 Stück / je 1,99 €
2,10 €
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Umfangreiches Produktsortiment
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TERUMO® NEOLUS® Sonderkanülen (Luer) zur Blutentnahme

TERUMO® NEOLUS® - Die Marke für Sanftheit und Schärfe

  • Ultra-Dünnwandkanülen mit hoher Durchflussrate
  • Spezial-Silikonbeschichtung
  • Original Terumo-Qualitätsschliff für eine sanfte Punktion
  • Transparentes Luer-Anschlussstück

TERUMO® NEOLUS® Einmal-Kanülen für möglichst schmerzarme Punktion

Original Terumo-Qualitätsschliff mit dreifach abgeschrägter Lanzettenspitze, entwickelt für eine möglichst schmerzarme Punktion. Ultra-Dünnwandkanülen mit hoher Durchflussrate. Die Spezial-Silikonbeschichtung sorgt für ein sanfteres Einführen mit geringerem Widerstand. Dünnwandige Kanülen von Terumo bieten einen erhöhten Durchfluss im Verhältnis zum Außendurchmesser. Für subkutane, intramuskuläre und intravenöse Injektionen.

In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.

Lieferumfang:

Packung zu je 100 Stück. Einzeln steril im Blister verpackt.

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250