B.BRAUN Sterican® Einmal-Kanülen zur Blutentnahme

Einmalkanülen mit Langschliff

Art. Nr.: 501022

B.BRAUN Sterican® Einmal-Kanülen zur Blutentnahme

Einmalkanülen mit Langschliff

Art. Nr.: 501022
  • Latexfrei, PVC-frei und DEHP-frei
  • Schmerzarmer Einstich durch 3-fach Facettenschliff
  • Farbcodierung des Luer-Lock-Ansatzes nach ISO 6009
  • In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.
  • Lieferumfang: Packung zu je 100 Stück. Einzeln steril verpackt.
zzgl. MwSt. + Versandkosten

VE: 100 Stück
Ab 10 x 100 Stück / je 1,89 €
2,10 €
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4,99 €
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B.BRAUN Sterican® Einmal-Kanülen zur Blutentnahme

Einmalkanülen mit Langschliff

  • Latexfrei, PVC-frei und DEHP-frei
  • Höhere Durchflußraten durch Dünnwandausführung
  • Schmerzarmer Einstich durch 3-fach Facettenschliff

B.BRAUN Sterican® Einmal-Kanülen für spezielle Indikationen

Transparenter Luer-Lock-Kunststoff-Ansatz aus Polypropylen Farbcodiert nach ISO 6009. Schmerzarmer Einstich durch 3-fach Facettenschliff. Höhere Durchflussraten durch Dünnwandausführung. Kanülenrohr aus nichtrostendem Chrom-Nickel-Stahl. Mit extrem glatter Oberfläche und feindosierter Silikonbeschichtung.
B.BRAUN Sterican® Kanülen zur Blutentnahme nach ISO 7864 und DIN 13097.

In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.

Lieferumfang:

Packung zu je 100 Stück. Einzeln steril verpackt.

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250