KERN MPC Personenwaage

Vielseitig positionierbare Step-On Personenwaage

Art. Nr.: 310950

KERN MPC Personenwaage

Vielseitig positionierbare Step-On Personenwaage

Art. Nr.: 310950
  • Auswertegerät variabel positionierbar
  • Wägebereich: max. 250 kg
  • Mit Data-Hold-, BMI- und Mutter-Kind-Funktion
  • Neu: WiFi Modell erhältlich!
  • Besonders geeignet zum Wiegen von übergewichtigen Patienten
  • Lieferumfang: inkl. Wandhalterung zur Montage des Auswertgeräts ohne Eichkosten (s. Zubehör)
zzgl. MwSt. + Versandkosten
(VE: Stück)

elektr. Waagen >50 kg-350 kg
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KERN MPC Personenwaage

Vielseitig positionierbare Step-On Personenwaage

  • Auswertegerät variabel positionierbar
  • Wägebereich: max. 250 kg
  • Mit Data-Hold-, BMI- und Mutter-Kind-Funktion
  • Neu: WiFi Modell erhältlich!

Die robuste und rutschfeste MPC Step-On Personenwaage von Kern

Die KERN MPC Personenwaage überzeugt durch robuste Ausführung für den täglichen Gebrauch im professionellen Umfeld. Die Trittfläche ist groß, rutsch- und abriebfest und garantiert dadurch optimale Standsicherheit. Höhenverstellbare Gummifüße stellen zudem sicher, dass die Waage nicht wegrutscht. Das Auswertgerät lässt sich vielseitig positionieren, z.B. freistehend oder an die Wand geschraubt. Inkl. BMI-Funktion. (Eichklasse III)

KERN MPC Personenwaage

Mutter-Kind-Funktion

Das durch Wägung ermittelte Gewicht der Mutter wird per Knopfdruck auf Null gestellt. Anschließend werden Mutter und Kind gemeinsam gewogen. Das Gewicht des Kindes wird nun direkt im Display angezeigt. Dies ist besonders angenehm für Kleinkinder, da sie sicher und geborgen auf dem Arm der Mutter gewogen werden können.

Data-Hold-Funktion

Bei Wägestillstand wird die Gewichtsanzeige für 10 sec "eingefroren". So bleibt genügend Zeit, den Wägewert in Ruhe abzulesen.

KERN MPC Step-On Waage

Lieferumfang:

Inhalt: 1 Personenwaage inkl. Wandhalterung zur Montage des Auswertgeräts ohne Eichkosten (s. Zubehör)

GERÄTEMANAGEMENT
gemäß MPBetreibV

MTK PRÜFUNGEN

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §14

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.

STK  PRÜFUNGEN

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §11 

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben

DGUV V3 PRÜFUNGEN

DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

GERÄTEMANAGEMENT

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

Benötigen Sie Informationen zur Geräteprüfung.

Spezifikation: KERN MPC Personenwaage

Hersteller Kern & Sohn
Artikelnummer 310950
Einsatzbereich Arztpraxis/Krankenhaus
Waagentyp Personenwaage
Skalenteilung 100 g
Eichung Eichklasse III (Eichung optional)
Funktionen Data-Hold, BMI, Mutter-Kind-Funktion
Tragkraft 250 kg
Stromversorgung Batterien | Netzbetrieb | Akkubetrieb (optional)
Messbereich (Messstab) Nicht vorhanden

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