KERN MBC Babywaage inkl. Eichkosten

Formschöne Babywaage mit Eich- und Medizinzulassung

Art. Nr.: 3109300

KERN MBC Babywaage inkl. Eichkosten

Formschöne Babywaage mit Eich- und Medizinzulassung

Art. Nr.: 3109300
  • Robuste und bequeme Babywaage
  • Automatische Mittelwertbildung bei Erschütterungen
  • Babywaage mit großer, ergonomischer Schale und erschütterungsfreiem Wägen
  • Lieferumfang: Babywaage erhältlich mit Netzteil, inklusive Eichkosten, Größenmessstab optional erhältlich
zzgl. MwSt. + Versandkosten
(VE: Stück)

Mignon 1,5 V LR 6
VE: Stück
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KERN MBC Babywaage inkl. Eichkosten

Formschöne Babywaage mit Eich- und Medizinzulassung

Große Schale mit optimalen ergonomischen Rundungen. Robuster ABS-Kunststoff. Hygienisch und leicht zu reinigen.

Erschütterungsfreies Wägen: Vibrationen werden zur Ermit tlung eines stabilen Wägewerts ausgefiltert, ideal für unruhig liegende Babys.

Data-Hold-Funktion: bei Wägestillstand wird die Gewichts anzeige für 10 sec "eingefroren". So bleibt genügend Zeit, den Wägewert in Ruhe abzulesen.

Kontrolle der Gewichtszunahme: Differenzfunktion zur Berechnung der Gewichtszunahme vor und nach der Nahrungsaufnahme.

KERN MBC (Eichklasse III).


GERÄTEMANAGEMENT
gemäß MPBetreibV

MTK PRÜFUNGEN

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §14

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.

STK  PRÜFUNGEN

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §11 

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben

DGUV V3 PRÜFUNGEN

DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

GERÄTEMANAGEMENT

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

Benötigen Sie Informationen zur Geräteprüfung.

Spezifikation: KERN MBC Babywaage inkl. Eichkosten

Hersteller Kern & Sohn
Waagentyp: Babywaage
Anzeige: Digital
Einsatzbereich: Kinder- und Jugendmedizin
Druckerausgabe: Nicht vorhanden
Messbereich (Messstab): Optional
Messdatenübertragung: Nicht vorhanden