Schwerkraftapplikation mit AirStop und PrimeStop

(Hersteller: B.Braun | Art. Nr. 502230)
Intrafix® SafeSet Infusionsgerät
127,00
  • Air Stop-Schutz vor Luftinfusion
  • PrimeStop (Automatische Entlüftung)
  • Sicherheitsinfusionsgerät mit neuem Weichmacher DEHP-frei
  • Lieferumfang: Packung zu 100 Stück.

Intrafix® SafeSet Infusionsgerät

  • Mehr Sicherheit durch Intrafix® SafeSet
  • Air Stop-Schutz vor Luftinfusion
  • PrimeStop (Automatische Entlüftung)
  • DEHP-frei

Zeitersparnis mit dem B.BRAUN Intrafix® Infusionsgerät

Das Intrafix® SafeSet Infusionsgerät ist das einzige Infusionsgerät, das automatisch entlüftet und vor Luftinfusionen schützt. Air Stop: Die neue Filtermembran verhindert das Abfallen des Flüssigkeitsspiegels unter das Niveau der Tropfkammer und bietet so mehr Sicherheit vor einer möglichen Luftinfusion. Auch bei leergelaufenen Infusionsbehältern automatischer Schutz vor Luftinfusion. Ständige Kontrollen durch das Praxispersonal und Alarmrufe durch verunsicherte Patienten entfallen.

Automatische Entlüftung für mehr Sicherheit

Prime Stop: Die neue Schutzkappe mit integrierter flussigkeitsabweisender Membran verhindert den Austritt von Infusionslösungen. Prime Stop - Automatische Entlüftung.
Automatische Entlüftung ohne Lösungsverlust und Verunreinigung. Verringerung des Kontaminationsrisikos vorbereiteter Lösungen. Einfache und zeitsparende Infusionsvorbereitung.

Lieferumfang:

Packung zu 100 Stück.

Informationen zur TRBA 250

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250

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