Mit dem patentierten Safety-Clip-Sicherheitssystem

(Hersteller: B.Braun | Art. Nr. 502050)
Vasofix® Safety Sicherheits-Venenverweilkanüle mit Zuspritzport Gr.: 0,9 mm/G 22 x 25 mm, blau
75,00
zzgl. MwSt.
Versandkosten
  • Atraumatische Kanülenspitze mit 3-Facetten-Schliff
  • Latex-frei und PVC-frei
  • Punktionskanülen mit innovativer Sicherheitstechnik
  • In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.
  • Lieferumfang: Packung zu je 50 Stück.

Vasofix® Safety Sicherheits-Venenverweilkanüle mit Zuspritzport

  • Zur Reduzierung von Nadelstichverletzungen
  • Atraumatische Kanülenspitze mit 3-Facetten-Schliff
  • Latex-frei und PVC-frei

Vasofix® Safety Verweilkanülen für eine venenschonende Platzierung

Die Vasofix® Safety Sicherheitsvenenverweilkanüle mit FEP- oder Polyurethan-Katheter bietet eine venenschonende Platzierung und komplikationslose Verweildauer. Medikamente können durch den integrierten Zuspritzport schnell verabreicht werden, ohne erneut punktieren zu müssen. Mit hydrophoben Blutfängerstopfen. Kapillar verfügt über vier vollständig eingebettete Röntgenkontraststreifen. Abnehmbarer Lock-Verschlusskonus, Lock-Ansatz.. Farbliche Größenkennzeichnung. Entsprechend ISO-Standard 10.555-1/5.

VASOFIX® Safety

Das Safety-Sicherheitssystem von B.BRAUN

Selbstaktivierende Clip-Technik, welche die Nadel beim Zurückziehen automatisch und sicher umschließt. Keine Änderung Ihrer Anwendungsgewohnheiten und keine unbeabsichtigte Aktivierung. Sofortschutz beim Herausziehen und dauerhafter Schutz gegen Nadelstichverletzungen. Einsatz gemäß TRBA 250.

B.Braun Sicherheitsmechanismus

In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.

Lieferumfang:

Packung zu je 50 Stück.

Informationen zur TRBA 250

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250

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